Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit dem Jahre 1765 besteht ein Holzrecht für die Mauchenheimer im Kirchheimbolander Wald. Alle „unbespannten Untertanen“ haben ein Holzrecht auf 2 Klafter Holz (1 Klafter Holz entspricht ca. 3 rm).
In seiner Sitzung am 01. Dezember 2008 hat der Gemeinderat das Bezugsrecht für Holz in Absprache mit dem zuständigen Forstamt neu definiert:
„Jeder gebürtige Mauchenheimer, jede gebürtige Mauchenheimerin mit eigenem Haushalt hat das Holzrecht „unbespannter Untertanen“, die zugezogenen Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Haushalt erhalten das Holrecht erst nach 5 Jahren.“
Wenn Sie die Voraussetzungen für das Mauchenheimer Holzrecht wie oben beschrieben erfüllen und Holz bestellen möchten, senden Sie bitte den unteren Abschnitt von Holzrecht 2022 bis spätestens 30.06.2022 an die Ortsgemeinde Mauchenheim, Rosenheckenstraße 25, 67294 Mauchenheim.
Ihr
Udo Arm
Ortsbürgermeister